Spendenkonto

Wir freuen uns über Spenden auf unser Konto:

Imkerverein Dresden e.V.
AG Biene sucht Blüte
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ausgestellt werden.

Honigbienenhaltung

Präambel

Wir wollen zur Etablierung imkerlicher Betriebsweisen beitragen, bei denen nicht der maximale Honigertrag angestrebt wird, sondern das Imkern im Einklang mit den Bedürfnissen der Bienen im Vordergrund steht. Um dies zu bekräftigen und um dem Naturschutzansatz der Initiative Nachdruck zu verleihen, haben wir beschlossen, im Rahmen von Biene sucht Blüte ausschließlich naturnah gehaltene Bienenvölker aufzustellen und zu präsentieren.

Was naturnahe Bienenhaltung im Einzelnen bedeutet, kann sich nur jeder selbst durch Fragen nach den Bedürfnissen des Bienenvolkes beantworten und wahrscheinlich wird jeder damit zu anderen Kriterien kommen.

Um einen Standard für naturnahe Bienenhaltung im Sinne der Initiative Biene sucht Blüte zu gewährleisten, gelten hingegen Mindestkriterien, deren Einhaltung für die Aufstellung von Bienenvölkern im Rahmen der Initiative und die Anbringung des Logos an der Bienenbeute als Qualitätssiegel vorausgesetzt wird.

Der nachfolgende Kriterienkatalog wurde durch die Mitglieder der Arbeitsgruppe diskutiert und einstimmig beschlossen. Die von den Mitgliedern eingebrachten Inhalte und das Ringen um einzelne Punkte zeigte deutlich, dass die Schwerpunkte unterschiedlich gelegt werden und dass bei jedem Mitglied der Arbeitsgruppe zur Erfüllung der Mindestkriterien Veränderungen in einzelnen Punkten der Betriebweise erforderlich sind, die andere für selbstverständlich halten und längst praktizieren.

Die zusätzlich aufgeführten Idealvorstellungen verstehen die Mitglieder der Arbeitsgruppe als Vision.

Download Kriterienkatalog.

Unsere Mindestkriterien

Folgende Punkte beschreiben die Mindestkriterien einer naturnahen Bienenhaltung der im Rahmen der Initiative Biene sucht Blüte gehaltenen Bienenvölker:

  • Das Bienenvolk wird in seiner Individualität als Mitgeschöpf geachtet.
  • Es erfolgt keine Volksvermehrung durch beliebige Ableger- oder Kunstschwarmbildung ohne natürliche Schwarmstimmung. Künstliche Königinnenzucht durch Umlarven unterbleibt. Es wird keine instrumentelle Besamung durchgeführt.
  • Es erfolgt keine Verstümmelung von Bienen, z.B. durch Beschneiden der Königinnenflügel.
  • Es erfolgt kein systematischer Königinnenaustausch zu Zwecken der Ertragssteigerung.
  • Mindestens im Brutraum wird den Bienen Naturwabenbau ermöglicht. Der Naturwabenbau kann als Mobilbau in beweglichen Rahmen ausgeführt werden.
  • Zur Baurichtungsvorgabe können schmale Anfangsstreifen aus Bienenwachs, Dreiecksleisten o.ä. verwendet werden. Das verwendete Bienenwachs stammt aus eigener
  • Produktion (Entdeckelungswachs). Alternativ ist der Zukauf von zertifiziertem Bio-Bienenwachs möglich.
  • Das Brutnest als geschlossene Einheit wird nicht durch Manipulation am Wabenbau (Umhängen o.ä.) gestört.
  • Ist eine Krankheits- oder Schädlingsabwehr unabdingbar, dürfen nur folgende Maßnahmen und Mittel angewendet werden:
    • Brutentnahme
    • Wärmebehandlung
    • Kunstschwarmbildung
    • Ameisensäure (zur Varroa-Behandlung max. 60 %ig)
    • Essigsäure
    • Milchsäure
    • Oxalsäure (max. 3,5 %ig, nur Träufelmethode)
    • Bacillus thuringiensis (nicht gentechnisch verändert)
    • Zucker
  • Die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen unterbleibt sowohl in der Zucht als auch in der Bewirtschaftung der Völker (Futter, Hilfsmittel u.ä.).
  • Es werden keine Bienenwohnungen und Wabenteile aus Kunststoff verwendet.
    Die Oberflächenbehandlung von Holzbeuten kann mit Anstrichen erfolgen, die nur pflanzliche Öle, Wachse und Pigmente enthalten dürfen. Sonstige Zusätze, wie Lösemittel oder Sikkative, sind nicht zulässig.
  • Es wird mit regional angepassten Bienen geimkert. Der Import von Bienen ist zu vermeiden.
  • Es erfolgt keine Wanderung in intensiv bewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen (Monokulturen).
  • Ist für die Überwinterung der Bienenvölker und für die Jungvolkbildung die Zufütterung von Zucker bzw. Zuckersirup erforderlich, so ist dafür ausschließlich zertifizierter Bio-Zucker zu verwenden.
Unsere Idealvorstellungen

Folgende Eckpunkte beschreiben das Ideal einer naturnahen Bienenhaltung:

  • Das Bienenvolk wird in seiner Individualität als Mitgeschöpf geachtet.
  • Die Vermehrung erfolgt auf natürliche Art durch das Schwärmen des Bienenvolks.
    Eine Vorwegnahme von Schwärmen durch die Bildung von Kunstschwärmen und die Teilung des Restvolkes zur weiteren Vermehrung ist unter Ausnutzung der natürlichen Schwarmstimmung und der dazu vom Volk angelegten Weiselzellen möglich.
  • Künstliche Königinnenzucht (Umlarven und ähnliches) unterbleibt. Die Begattung junger Königinnen erfolgt während des Hochzeitsfluges als Standbegattung. Instrumentelle Besamung wird nicht durchgeführt.
  • Es erfolgt keine Verstümmelung von Bienen, z.B. durch Beschneiden der Königinnenflügel.
  • Die Königin wird nicht durch Absperrgitter an ihrer freien Entfaltung im Stock gehindert.
  • Es werden keine Maßnahmen zur künstlichen Steigerung des Honigertrags durchgeführt. Der Verbleib von Königinnen im Volk wird durch den Bien bestimmt, sofern nicht wichtige Gründe der Bienengesundheit dagegen sprechen.
  • Der Wabenbau ist Teil des Bienenstockes. Als Naturwaben werden die Waben bezeichnet, welche die Bienenvölker ohne Vorgabe von Mittelwänden errichten. Der Naturwabenbau sollte als Stabilbau ohne bewegliche Rahmen ausgeführt werden.
  • Natürlicherweise ist das Brutnest eine geschlossene Einheit. Über den Bau von Naturwaben müssen Waben und Brut gemäß dem Entwicklungsverlauf des Bienenvolkes wachsen können. Brutraum und ggf. Rähmchengröße sind daher so zu wählen, dass sich das Brutnest organisch mit den Waben ausdehnen kann.
    Die selbstständig durch die Bienen gewählte Brutnestordnung wird nicht durch Umhängen einzelner Waben im Brutraum, durch Umhängen von Waben in den Honigraum oder durch Einhängen von Leerrahmen/Oberträgern in das Brutnest gestört.
  • Eingriffe in das Brutnest zur Entfernung von Drohnenbrut unterbleiben – jedes Volk darf so viel Drohnenbrut und so viele Drohnen haben, wie es seinem Bedürfnis entspricht.
  • Die Bienenwohnung – mit Ausnahme von Verbindungselementen, Dachabdeckung und Gitterboden – ist aus natürlichen Materialien wie beispielsweise Holz, Stroh oder Lehm gefertigt. Kunststoffe sind zu vermeiden. Die Oberflächenbehandlung von Holzbeuten kann mit Anstrichen erfolgen, die nur pflanzliche Öle, Wachse und Pigmente enthalten dürfen. Sonstige Zusätze, wie Lösemittel oder Sikkative,
    sind nicht zulässig.
    Die Bienenwohnung ermöglicht die Kontrolle und Behandlung eventueller Erkrankungen oder Parasitisierungen des Bienenvolkes. Die Beschaffenheit der Bienenwohnung soll ermöglichen, die durch den Eingriff verursachten Störungen so gering wie möglich zu halten.
  • Ist eine Krankheits- oder Schädlingsabwehr unabdingbar, dürfen nur folgende Maßnahmen und Mittel Anwendung finden:
    • Brutentnahme
    • Wärmebehandlung
    • Kunstschwarmbildung
    • Ameisensäure oder Milchsäure
    • Oxalsäure (max. 3,5 %ig, nur Träufelmethode)
    • Bacillus thuringiensis (nicht gentechnisch verändert)
    • Zucker
  • Der Honigvorrat der Bienen wird nur so weit abgeschöpft, dass ein Überwintern des Bienenvolkes ohne Zufüttern möglich ist.
  • Die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen unterbleibt sowohl in der Zucht als auch in der Bewirtschaftung der Völker (Futter, Hilfsmittel u.ä.).
  • Der Einsatz von Rauch als fingierte Waldbrandsituation sorgt für Fluchtvorbereitungen der Bienen und damit für Stress.
    Die Bearbeitung der Völker soll nach Möglichkeit ohne den Einsatz von Rauch oder synthetischen Vertreibungsmitteln erfolgen.
  • Für Aufstellung von Bienenvölkern wird ein Standort mit kontinuierlicher und vielfältiger Pollen- und Nektarversorgung gewählt, der den Bienen eine ausgewogene Ernährung sichert. Das Bienenvolk ist, mit Ausnahme von Schwärmen, natürlicherweise standorttreu und wandert nicht dem Trachtangebot hinterher. Es erfolgt daher keine Wanderung.
  • Es wird mit regional angepassten Bienen geimkert. Der Import von Bienen ist zu vermeiden. Sollen Bienenvölker eingeführt werden, erfolgt eine Abholung der Völker durch den Imker persönlich. Es erfolgt kein Postversand von Bienen.
  • Falls vor der letzten Ernte eine Notfütterung erforderlich werden sollte, darf diese nur mit Honig erfolgen. Jeglicher Zuckerzusatz ist untersagt.
  • Die Fütterung der Bienen sollte im Rahmen der Möglichkeiten mit Honig aus eigener Imkerei erfolgen. Sofern erforderlich, kann für die Überwinterung der Bienenvölker und für die Jungvolkbildung Zucker bzw. Zuckersirup zugefüttert werden. Dafür ist ausschließlich zertifizierter Bio-Zucker zu verwenden.